Teilnahme­bedingungen

Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA, Michelinstraße 4, 76185 Karlsruhe (im Folgenden „Michelin“) ist Veranstalterin dieser Zufriedenheitsgarantie-Aktion (nachstehend „Aktion“ genannt) für Motorrad-Reifenkäufe in Deutschland.

Michelin hat die caspar company GmbH, Nonnenstieg 9, 20149 Hamburg mit der Durchführung der Aktion beauftragt.
Die Abwicklung und Gewinnübergabe bzw. Überweisung erfolgt somit durch die caspar company GmbH im Auftrag von Michelin.

Kontakt: michelin@caspar-company.cc

Die Motorrad Zufriedenheitsgarantie ist eine befristete Aktion, die zeitgleich von den jeweils zuständigen Michelin Vertriebsgesellschaften auch für Reifenkäufe in Österreich und der Schweiz veranstaltet wird. Die Teilnahme an der Aktion erfolgt ausschließlich zu den aktuell geltenden Teilnahmebedingungen.

Hier aufgeführt finden Sie die Teilnahmebedingungen, die sich ausschließlich an Teilnehmende richten, die MICHELIN Aktionsreifen beim Händler ihrer Wahl in Deutschland gekauft haben.

Teilnehmende können 30 Tage lang ab Kauf (Rechnungsdatum) eines Aktionsreifensatzes (Vorder- und Hinterreifen) innerhalb des Aktionszeitraums die Reifen testen. Bei Unzufriedenheit erhalten die Teilnehmenden den kompletten Kaufpreis sowie die entstandenen Kosten für Montage und Demontage per Banküberweisung zurückerstattet.

Alle Teilnehmenden erklären sich bei Eingabe ihrer Daten durch ihre Teilnahme, wie in Ziffer 2. beschrieben, mit der Geltung der vorliegenden Teilnahmebedingungen einverstanden. Die Teilnehmenden bestätigen darüber hinaus, dass sie die für die Teilnahme genannten Voraussetzungen erfüllen.

1. Teilnahmeberechtigung

  • 1.1 Zur Teilnahme berechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben und die während des Zeitraums vom 01.04.2024 – 31.07.2024 („Aktionszeitraum“), einen Satz der folgenden MICHELIN Reifen („MICHELIN Aktionsreifen“):

    MICHELIN Anakee Road
    MICHELIN Power 6
    MICHELIN Power GP2

    für den Eigenbedarf beim Händler ihrer Wahl in Deutschland erworben haben. Eingeschlossen sind auch Online-Händler. Diese müssen beim selben Händler oder derselben Reifenwerkstatt demontiert werden, bei dem/der sie auch montiert wurden. Die Montage & Demontage muss nicht bei dem Händler erfolgen, bei dem der Kauf des Aktionsreifensatzes erfolgte. Jede natürliche Person ist zur Einreichung eines Garantiefalls (= 1 Aktionsreifensatz) berechtigt.

  • 1.2 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind

    • Mitarbeitende der Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA und deren Konzernunternehmen sowie Mitarbeitende der an der Konzeption und Umsetzung dieser Aktion beteiligten Unternehmen, insbesondere Mitarbeitende der caspar company GmbH, und die Angehörigen ersten und zweiten Grades der jeweiligen Mitarbeitenden sowie die mit ihnen in eheähnlicher oder häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen.
    • Personen, die bereits einmal innerhalb des Aktionszeitraums erfolgreich an der Zufriedenheitsgarantie teilgenommen haben. Diese dürfen nicht noch einmal an der Aktion teilnehmen. Die Aktion ist auf einen Garantiefall, gleich bedeutsam mit einem Aktionsreifensatz / zwei Aktionsreifen, pro Person begrenzt.
    • Aktionsreifen, die nicht beim gleichen Händler demontiert wurden, bei dem sie montiert wurden
    • Fälle von Vandalismus, Unfallschäden, Einfahrschäden und unsachgemäße Handhabung sowie Reifen, die auf der Rennstrecke gefahren wurden.
    • Die Garantie gilt nicht für Neufahrzeuge, die mit den in der Garantie abgedeckten Reifen bestellt werden.

  • 1.3 Michelin kann einzelne Personen von der Teilnahme ausschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z.B. ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, (versuchte) Manipulation, etc., vorliegen und behält sich die Einleitung rechtlicher Schritte vor. Jeder unvollständige, unleserliche, betrügerische, nicht rechtzeitig eingegangene, nicht die zur Teilnahme berechtigten geografischen Gebiete (Kaufland) betreffende oder nicht die für das Angebot geltenden Produktreferenzen betreffende Antrag wird als ungültig erachtet.

  • 1.4 Wenn die Voraussetzungen für einen Ausschluss vorliegen, können bereits überwiesene Erstattungen zurückgefordert werden. Michelin wird in diesem Fall die Teilnehmenden per E-Mail informieren.

  • 1.5 Aus dem Ausschluss bei Vorliegen berechtigter Gründe entstehen keinerlei Ansprüche der Teilnehmenden gegenüber Michelin.

  • 1.6 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

2. Teilnahme

  • 2.1 Die Teilnahme an der Aktion erfolgt durch:
    Einen Kauf von einem Satz MICHELIN Aktionsreifen (Vorder- und Hinterreifen) beim Händler der Wahl (auch online) in Deutschland im Aktionszeitraum;

    Und der Angabe folgender Daten zum Kauf auf der Aktionswebsite michelin.de/motorrad-zufriedenheitsgarantie

    Angaben zur eigenen Person:

    • Name & Vorname des Käufers
    • E-Mail Adresse
    • IBAN und BIC zur Rückerstattung der Kosten

    Angaben zum Reifen & Händler, bei dem die Reifen montiert/demontiert wurden:

    • Einkaufsstätte / Händlername
    • Adresse des Händlers (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Stadt, Land)
    • E-Mail Adresse Händler
    • Kaufdatum
    • Reifenprofil und -dimension
    • Grund der Rückgabe

    Als Nachweis dient das Hochladen des Kaufnachweises, der Montagerechnung und der Demontagerechnung auf der Aktionswebsite im dafür vorgesehenen Feld. Der Kaufnachweis kann ein Kassenbon oder eine (Online-)Rechnung sein, auf dem die oben aufgeführten Daten übereinstimmend und eindeutig ausgewiesen sind. Die MICHELIN Aktionsreifen müssen auf dem Kaufnachweis eindeutig ausgewiesen sein. Der Kaufnachweis muss in Form eines deutlich lesbaren Scans bzw. Fotos hochgeladen werden. Die Rechnungen müssen vollständig und mit einer klaren Rechnungsnummer gekennzeichnet sein. Andernfalls gilt die Rechnung als nichtig. Eine Kaufrechnung, die sowohl Kauf als auch Montage der Reifen abbildet, ist zulässig.
    Die Kaufnachweise können bis zum Teilnahmeschluss am 30.08.2024 auf der Aktionswebsite hochgeladen werden.

  • 2.2 Die Teilnahme an der Aktion erfolgt durch das Aufrufen der Internetseite michelin.de/motorrad-zufriedenheitsgarantie („Aktionswebsite“) im Zeitraum vom 01.01.2024 – 30.08.2024 bis einschließlich 23:59 Uhr MEZ unter Angabe des Vornamens, Nachnamens, der E-Mailadresse sowie Bankdaten in Form von IBAN und BIC. Die Aktion endet am 31.07.2024, jedoch ist eine Inanspruchnahme der Garantie noch bis zum 30.08.2024 möglich.

  • 2.3 Sämtliche MICHELIN Aktionsreifen sind von ihrer Verfügbarkeit abhängig.

3. Rückerstattung

  • 3.1 Teilnehmende können 30 Tage lang ab Kauf (Rechnungsdatum) eines Aktionsreifensatzes (Vorder- und Hinterreifen) innerhalb des Aktionszeitraum die Reifen testen. Sollten die Teilnehmenden mit den Reifen nicht zufrieden sein, so erhalten sie den Kaufpreis sowie die entstandenen Kosten für Montage und Demontage inkl. Wuchten, Ein-/ Ausbau und MwSt. per Banküberweisung auf das angegebene Konto zurückerstattet.

  • 3.2 Die Aktionsreifen gehen dann in das Eigentum der Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA über. Die demontierten Aktionsreifen werden durch die Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA beim Händler abgeholt. Diese dürfen nicht anderweitig entsorgt, verbracht oder veräußert werden. Die Kosten für die Rückführung der Aktionsreifen (Abholung vom Händler) werden von Michelin getragen.

  • 3.3 Für die Rückerstattung ist Punkt 2.1 in den Teilnahmebedingungen zu erfüllen. Das Formular muss binnen der 30 Tage ab Kaufdatum abgeschickt und beim von Michelin beauftragten Dienstleister eingegangen sein.
    Die Aktionsreifen müssen bei demselben Händler demontiert worden sein, bei dem die Montage erfolgte.

  • Nach Absenden des ausgefüllten Formulars erhalten die Teilnehmenden binnen 7 Tagen eine Rückmeldung durch den von Michelin beauftragten Dienstleister darüber, ob der Garantieantrag abgelehnt, unvollständig oder angenommen ist:

    • a) Bei Ablehnung des Antrags wurde nach der Prüfung der Unterlagen festgestellt, dass der/die Teilnehmende aufgrund von Punkt 1.2 nicht teilnahmeberechtigt ist.
    • b) Bei Unvollständigkeit des Antrags wird der/die Teilnehmende darüber informiert und um Nachreichung der entsprechenden Unterlagen gebeten.
    • c) Bei Bestätigung des Antrags wurde nach der Prüfung der Unterlagen festgestellt, dass diese vollständig sind und zur Teilnahme berechtigen, insofern gemäß Punkt 1.2 bei der Prüfung der Garantiereifen kein Ausschluss festgestellt wird.
  • 3.4 Nach Erhalt der Bestätigung des Antrags (Punkt 3.3, Fall c) wird der von Michelin beauftragte Dienstleister die Rückerstattung der gesamten Kosten (Kauf, Montage, Demontage) inkl. MwSt. innerhalb von 30 Tagen auf das von dem/der Teilnehmenden angegebene Bankkonto überweisen.

    Diese zeitliche Frist behält sich Michelin vor, um die zurückgegebenen Reifen zu prüfen und etwaige Ausschlusskriterien (siehe Punkt 1.2) zu identifizieren.

4. Rechtliche Hinweise – Informationen zum Datenschutz

  • 4.1 Die Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten zum Zwecke der Zufriedenheitsgarantie für Motorradreifen 2024 sowie – soweit hierzu eine Einwilligung erteilt wurde zum Zwecke der werblichen Kommunikation.
    Die im Rahmen der Durchführung der Aktion erhobenen und verarbeiteten Daten werden bis ein Jahr nach Abschluss des Einsendezeitraums gespeichert - ggf. zum Zwecke der werblichen Kommunikation erhobene und verarbeitete Daten mindestens 1 Jahr. Hiervon sind Daten ausgenommen, die als Nachweis im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungsfristen darüber hinaus gespeichert werden.

  • 4.2 Deren Nutzung ist Michelin Mitarbeitenden und/oder von Michelin beauftragten Dienstleistern vorbehalten. Nähere Informationen darüber erhalten Sie von unserem Datenschutzbeauftragten.

  • 4.3 Sie haben ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Widerspruch, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung der Sie betreffenden Daten und Sie können die Übertragbarkeit Ihrer Daten verlangen. Wenn Sie von diesen Rechten Gebrauch machen und Informationen über die Sie betreffenden Daten erhalten möchten, wenden Sie sich bitte an:

    Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA, z.Hd. des Datenschutzbeauftragten, Michelinstrasse 4, 76185 Karlsruhe, datenschutz@michelin.com

    Ihr Beschwerderecht können Sie beim Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württemberg oder bei jeder anderen Datenschutzaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes, in dem Sie Ihren Sitz haben, geltend machen (dies gilt auch für Österreich). Weitere Informationen erhalten Sie u.a. unter: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/.

5. Haftung, Abbruch der Aktion

  • 5.1 Michelin übernimmt keinerlei Haftung, falls es durch das Auftreten von Ereignissen, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen, etwa wenn die Aktion aufgrund eines Virus, eines Fehlers, einer Netzstörung, durch den Eingriff von Unbefugten, durch Betrug und/oder technische Störungen, nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, gezwungen wäre, die Aktion abzubrechen, zu verkürzen, zu verlängern, zu verschieben oder die entsprechenden Bedingungen zu ändern.

    Zudem übernimmt Michelin keinerlei Haftung im Falle einer technischen Störung, infolge derer Teilnehmende nicht auf die oben erwähnte Website zugreifen können oder welche den Verlust, die Verspätung, fehlerhafte Zustellung oder eine unvollständige Erfassung von Daten im Teilnahmeformular des betroffenen Teilnehmenden zur Folge hat.

  • 5.2 Michelin behält sich das Recht vor, die Aktion jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu unterbrechen, zu modifizieren oder vollständig abzubrechen. Wichtige Gründe sind insbesondere solche, die den planmäßigen Ablauf und eine ordnungsmäßige Durchführung der Aktion gefährden. Bei vorzeitiger Beendigung der Aktion bleibt die 30-Tage-Frist unberührt.

  • 5.3 Die Teilnahme an dieser Michelin Zufriedenheitsgarantie setzt voraus, dass die Teilnehmenden diese Bestimmungen vollständig, ohne jegliche Einschränkungen oder Vorbehalte anerkennen. Bei jeglichen Schwierigkeiten bei der Auslegung oder Anwendung dieser Teilnahmebestimmungen behält sich Michelin das Recht vor, Teilnehmende auszuschließen, die erwiesenermaßen betrügerisch vorgegangen sind.

6. Rechtswahl und Gerichtsstand

  • 6.1 Auf die vorliegenden Teilnahmebedingungen ist das deutsche Recht anwendbar unter Ausschluss des UN Kaufrechts (CISG).

  • 6.2 Für sich aus den vorliegenden Teilnahmebedingungen ergebende Streitigkeiten ist Frankfurt/Main als Gerichtsstand vereinbart.


Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA · Michelinstraße 4 · 76185 Karlsruhe · Deutschland ·
Stand 03/2024